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SICHER IN ALLEN BEREICHEN

Wir sind eine Wiener Anwaltskanzlei, die sämtliche Bereiche der Rechtsberatung für Unternehmen und Privatpersonen anbietet.

Ob Familienunternehmen oder Konzerne, Start Ups oder Traditionsbetriebe, Stiftungen oder Krankenanstalten, Bauträger oder Leasinggesellschaften –

wir begleiten unsere Klienten zumeist über viele Jahre durch die verschiedenen Phasen ihrer wirtschaftlichen Entwicklung bzw. ihres persönlichen Lebensweges.

Zu folgenden Spezialgebieten  aus unserem gesamten Tätigkeits-Portfolio geben wir Ihnen gerne nähere Informationen:

Leasingrecht

Dr. Friedrich Schubert ist seit 15 Jahren beratend für Leasinggesellschaften tätig. Heute vertreten wir mehr als 30 Leasinggesellschaften im In- und Ausland. Wir legen besonderen Wert darauf, unsere Klienten in allen Belangen rund um das Thema Leasing betreuen zu können. Ob zivilrechtliche, kaufmännische, steuerrechtliche oder finanzmathematische Fragen: Wir haben die Antworten.

Unsere inhaltlichen Schwerpunkte reichen von der Errichtung von Musterverträgen und der Begleitung von Problemfällen bis zur gerichtlichen Betreibung. In den vergangenen 15 Jahren haben wir auch das nötige Know-how aufgebaut, um viele Problemfälle vor Klagsführung kostengünstig und effizient zu lösen.

Weiters schätzen unsere Mandanten die Begleitung im Verkauf. Denn der erfolgreiche Abschluss von Leasingverträgen ist nicht selten davon abhängig, dass anstehende juristische Probleme in beiderseitigem Einverständnis gelöst werden.

Als einer der profiliertesten Leasing-Spezialisten Österreichs ist Dr. Friedrich Schubert neben seiner Beratungstätigkeit auch im Seminarbereich für Leasinggesellschaften überaus aktiv und hält jährlich zahlreiche Seminare zu allen Formen des Leasings. Informationen zu den aktuellen Seminarterminen finden Sie unter Seminare.

Bank-/Kapitalmarktrecht

„Mit SCHUBERT RECHTSANWÄLTE haben wir nicht nur juristisch kompetente, sondern auch umsichtige und auf nachhaltige Lösungen bedachten Rechtsberater zur Seite“.

Wir vertreten führende österreichische, aber auch zahlreiche ausländische Kreditinstitute in allen Bereichen ihrer Geschäftstätigkeit, dies von der Vertragsgestaltung über die Abwicklung bis zur Betreibung von Forderungen. Ein wichtiger Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei liegt dabei in der Sondergestion: Hier entwickeln wir gemeinsam mit den Spezialabteilungen der Kreditinstitute individuelle Lösungen für notleidende Kreditfälle. Unsere jahrelange Erfahrung im Bereich der Forderungsbetreibung spielt auch in diesem Geschäftsfeld eine wichtige Rolle und wird von Kreditinstituten jeder Größenordnung laufend mit Erfolg in Anspruch genommen.

Aufgrund seines Lebenslaufes verfügt insbesondere Dr. Schubert über umfangreiche Kenntnis des internen Geschäftsbetriebes eines Kreditinstitutes. Die von den einzelnen Fachabteilungen gewünschten Lösungen werden mit entsprechendem steuerrechtlichen, finanzmathematischem und kaufmännischem Know-how erarbeitet. Auf Vorstandsebene werden strategische Entscheidungen vorbereitet und umgesetzt.

Dr. Höfer hat im Bereich des österreichischen und europäischen Bank- und Kapitalmarkrechts dissertiert. Seine Arbeit über die rechtlichen Rahmenbedingungen des grenzüberschreitenden Onlinewertpapierhandels wurde mit dem Wolf Theiss Award ausgezeichnet und als Buch veröffentlicht.

Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts vertreten wir in Einzelfällen aber auch geschädigte Anleger, welche durch fehlerhafte Anlageberatung oder rechtswidrige Geschäftspraktiken in ihrem Vermögen geschädigt wurden.

 

Immobilienrecht

Wir sind seit vielen Jahren mit der rechtlichen Beratung von Bauträgern betraut und darauf spezialisiert, den Einkauf, die Entwicklung und den Verkauf von Immobilien zu unterstützen.

Uns ist bewusst, dass der vom Bauträger beauftragte Anwalt einen wesentlichen Anteil an der Vertrauensbildung zwischen Käufer und Verkäufer hat. Wir verstehen uns daher als seriöses „Instrument“ und stärken mit unserer Expertise das für eine derartige Investition notwendige Vertrauen beim Käufer.

In der Errichtung und treuhändigen Abwicklung von (BTVG-)Kaufabwicklungen, Mietverträgen, sowie von Bauwerksverträgen und im Führen von Bauprozessen verfügen Dr. Schubert und Dr. Höfer über jahrelange Erfahrung und umfassendes Know-How. Da Dr. Schubert selbst auch als Bauträger tätig ist, zeigt sich gerade auf diesem Gebiet neuerlich unser unternehmerisches Denken und unsere Affinität zu unseren Klienten.

Auch im Immobilienrecht ist Dr. Schubert laufend als Vortragender im Einsatz. Die Themen seiner Seminare reichen von der seriösen Treuhandabwicklung über die optimale Vertragsgestaltung im Immobilienrecht bis zur Sondergestion von Immobilienfinanzierungen. Informationen zu den aktuellen Seminarterminen finden Sie unter Seminare.

 

Insolvenzrecht

Wir sind im Insolvenzrecht auf die Gläubigervertretung spezialisiert. Hier wiederum liegt der Schwerpunkt auf der Vertretung von Kreditinstituten im notleidenden Finanzierungsmanagement.

In der insolvenzrechtlichen Beratung richten wir besonderes Augenmerk darauf, Anfechtungsrisiken zu beseitigen. Das bedeutet: Bestellte Sicherheiten anfechtungsfest machen und neue Sicherheiten von Anfang an anfechtungsfest einräumen. So ersparen wir unseren Mandanten ein hohes Risiko hinsichtlich des Verlustes von Werten und nicht selten auch langwierige Anfechtungsprozesse. Selbstverständlich verfügen wir aber für den Ernstfall auch in der Führung derartiger Prozesse über langjährige Erfahrung.

Für uns ist die Vertretungstätigkeit noch längst nicht erledigt, wenn die Sanierung beim Schuldner einmal eingeleitet ist: Um zu verhindern, dass Gelder, die von Kreditinstituten in der Krise gewährt werden, ineffizient eingesetzt werden, begleiten wir den Schuldner auch in der nachfolgenden Sanierungsphase.

Unsere Klienten schätzen uns insbesondere auch für die kaufmännischen Fähigkeiten, welche gerade in der Sanierungsphase ein wichtiger Bestandteil jeder rechtlichen Vertretung ist.

Gesellschaftsrecht

Wir bieten Ihnen im Gesellschaftsrecht eine umfassende Palette von Beratungsservices an, beginnend bei der Gesellschaftsgründung über die laufende Beratung, Umstrukturierung bis zur Liquidation. Wir agieren dabei als Partner, der das betriebswirtschaftlich bestmögliche Ergebnis für Sie und Ihr Unternehmen sucht und findet.

Der Erfolg einer Gesellschaft beginnt bei der Qualität ihres Gesellschaftsvertrages. Aus diesem Grund setzen wir hier einen besonderen Schwerpunkt. Denn nur zu oft wird nicht berücksichtigt, dass Gesellschafter, die heute noch im besten Einvernehmen stehen, eines Tages uneinig werden können. Deshalb legen wir Wert darauf, in Gesellschaftsverträgen vorausschauend Lösungsmechanismen für den Diskussions- bzw. Streitfall zu berücksichtigen. So schließen wir betriebswirtschaftlich tödliche Pattsituationen von Vornherein aus – besser eine falsche, als gar keine Entscheidung!

Regelmäßig vertreten wir auch in Gesellschafterstreitigkeiten. In dieser „Querschnittsmaterie“ kommen unsere gesellschaftsrechlichen Expertisen in Kombination mit unserer zivilprozessualen Erfahrung und unserem kaufmännischen Verständnis besonders zur Geltung.

Auch im Gesellschaftsrecht arbeiten wir eng mit den Wirtschaftsprüfern bzw. Steuerberatern unserer Mandanten zusammen. Denn aufgrund unseres Steuer-Know-hows können wir gemeinsam mit den anderen beteiligten Beratern für jedes Projekt eine optimale Lösung finden. Zudem versetzt uns unsere steuerliche und kaufmännische Kompetenz in die Lage, unsere Mandanten durch den oft reißenden Strom von verschiedenen Ratschlägen und Beraterstrategien „durchzulotsen“: Wir agieren als Ihr Sparring Partner und beraten Sie auf Wunsch gerne auch in Hinblick auf Ihre Berater.

M & A

Aufgrund unseres kaufmännischen Know-hows beraten wir unsere Klienten im Bereich Mergers & Acquisitions nicht nur juristisch, sondern auch wirtschaftlich mit höchster Kompetenz. Gemeinsam mit unserem Mandanten erarbeiten wir jene Vorgehensweise, die sowohl die rechtlichen als auch die kaufmännischen Interessen des Klienten optimal verwirklicht. Bei der fundamentalen und oft einmaligen Entscheidung zu einem Unternehmensverkauf oder -kauf darf nichts dem Zufall überlassen bleiben: Wir legen daher auf die Minimierung der mit der Transaktion verbundenen wirtschaftlichen Risiken größtes Augenmerk.

Wir sind insbesondere stolz darauf, dass wir über den „Häferlrand“ des Legal Advisers auch im Sinne eines Lead Advisers denken. Gemeinsam mit unseren Mandanten versuchen wir kaufmännisch optimierte Lösungen herbei zu führen und mit diesen auch die sich außerhalb des rechtlichen Bereiches ergebenden Probleme abzuarbeiten.

Weiters darf auch in der M&A-Beratung nicht übersehen werden, dass rechtliche Zugeständnisse und kaufmännische Risiken kommunizierende Gefäße darstellen. Das Hauptaugenmerk unserer Tätigkeit liegt daher darin, die optimale Gratwanderung zu finden, die eine möglichst risikolose Transaktion sicherstellt, aber den Abschluss des Vertrages nicht gefährdet.

 

Unternehmensrecht

Der Alltag des Unternehmers ist mehr und mehr von rechtlichen Vorgaben bestimmt, und die Vielzahl an zu beachtenden Vorschriften ist immer schwerer zu überblicken. Gerade selbständigen Unternehmern, die sich mit Leib und Seele dem Management ihres Betriebs verschrieben haben, fehlt oft die Zeit, sich mit rechtlichen Details „herumzuschlagen“.

Hier kommen wir ins Spiel: Es ist unser Job, Ihr Unternehmen durch alle rechtlichen Stromschnellen sicher und unbeschadet hindurchzuführen. Wir stehen Ihnen bei sämtlichen Herausforderungen des Unternehmertums vertrauensvoll zur Seite und finden Antworten auf die vielen im Geschäftsleben auftretenden Fragen. Das gilt für Konzerne ebenso wie für Einzelunternehmer.

Unser Angebot reicht von der umsichtigen Errichtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen über den Abschluss von Einzelverträgen bis hin zur laufenden juristischen Begleitung des Mandanten in seiner Geschäftsbeziehung zu seinen Kunden. Wir verhindern, dass ideale kaufmännische Lösungen an juristischen Details scheitern. Auch begleiten wir Mandanten regelmäßig durch Diskussionen und Verhandlungen, sei es mit Banken, Kunden oder Lieferanten. Auch im Immaterialgüterrecht verfügen wir über einen reichen Erfahrungsschatz.

Stiftungsrecht

Auf dem Gebiet des Stiftungsrechts sind Umsicht und Vorausdenken unsere obersten Prinzipien. Denn nur zu oft werden bei Gründungen nur die Modalitäten der Errichtung selbst berücksichtigt. Wie aber sieht die exakte Kompetenzverteilung unter den Stiftungsorganen aus? Wie erfolgt die Begünstigung des Stifters? Welche Rechte und Einflussmöglichkeiten verbleiben dem Stifter? Diese und ähnliche Fragen finden oft erst dann Beachtung, wenn rechtliche Unklarheiten bereits zu Problemen oder gar Konflikten geführt haben.

Deshalb legen wir größten Wert darauf, bereits beim Aufsetzen der Stiftungsurkunde alle Eventualitäten zu berücksichtigen. Wir schneiden jede individuelle Lösung genau auf die Wünsche und Vorstellungen des Stifters zu. Nur so entstehen Stiftungs- und Zusatzurkunden, welche die erfolgreiche Arbeit und damit die reibungslose Erfüllung des Stiftungszwecks gewährleisten.

 

Prozessführung

Die Prozessführung ist einer der Kernbereiche der anwaltlichen Tätigkeit – und wir sind darin Profis. Neben der Selbstverständlichkeit einer optimalen juristischen Kontrolle des Sachverhaltes führen wir unsere Mandanten nach folgenden Prinzipien zum Erfolg:

Abschließende juristische Lösung des Falles vor Einbringung der Klage.

Die juristisch kompetente Aufbereitung durch den Anwalt einschließlich abschließender Beurteilung hat vor Prozessbeginn zu erfolgen: Wir denken, bevor wir klagen.

Umfassende Vorbereitung vor jeder Verhandlung mit dem Mandanten.

Kosteneffiziente Analyse der Sinnhaftigkeit der Prozessführung.
Dies umfasst vor allem eine Gegenüberstellung von Streitwert, drohenden Kosten und der Wahrscheinlichkeit des Obsiegens. Denn das eingesetzte Kapital für die Prozessführung muss mit der Chance des Obsiegens in einem kaufmännisch vernünftigen Verhältnis stehen.

Laufende Kommunikation mit dem Mandanten.

Forderungsmanagement

Forderungsmanagement ist eine eigene „Wissenschaft“. Es darf daher nicht jemandem überlassen werden, für den es lediglich einen „Klotz am Bein“ darstellt.

Deshalb bieten wir Ihnen im Bereich des Forderungsmanagement ein einzigartiges Service, das durch Kompetenz, Routine und Effizienz besticht. Durch die Treue unserer Kunden dürfen wir derzeit mehr als 10.000 anhängige Akten betreiben. Wir freuen uns, dass wir dabei für unsere Kunden erfolgreich tätig sind und können auf eine hohe Einbringungsquote verweisen.

Wir beschäftigen eine Vielzahl an spezialisierten Sachbearbeitern, die gemeinsam mit unseren Juristen und der Leiterin des Forderungsmanagements, Frau Brosenbauch, seit mehr als zehn Jahren zusammenarbeiten.

Wir sind dabei immer in einem sehr engen Kontakt mit den Sachbearbeitern unserer Kunden und bauen dabei eine enge Beziehung des Vertrauens und der gegenseitigen Unterstützung auf.

Darüber hinaus verstehen wir unsere Kunden und versuchen, sämtliche kaufmännischen Abläufe auch beim Forderungsmanagement zu berücksichtigen. Damit wird sichergestellt, dass auch bei der Massenbetreibung immer der richtige aushaftende Betrag geltend gemacht wird und im Fall von Bestreitungen dem Schuldner mit sachlich richtigen Argumenten entgegengetreten werden kann.

Über unser eigens eingerichtetes Extranet haben Sie die Möglichkeit, mit höchster Datensicherheit Ihre Akten jederzeit online einzusehen.

Inkasso

Um unsere Klienten in der Forderungsbetreibung optimal unterstützen zu können, haben wir bereits im Jahr 2005 unsere Partnergesellschaft SUCCESS INKASSO GMBH unter der Leitung von eingetragenen Rechtsanwälten gegründet. Damit bieten wir Ihnen einen One-Stop-Shop für Ihr gesamtes Forderungsmanagement: Denn falls eine Forderung gerichtlich verfolgt werden muss, geht dieser Fall direkt von SUCCESS INKASSO GMBH zu SCHUBERT RECHTSANWÄLTE über – und zwar ohne Zeit- oder Informationsverlust und ohne zusätzliche Kosten. Denn die SUCCESS INKASSO GMBH und SCHUBERT RECHTSANWÄLTE sind durch ein gemeinsames EDV-Programm miteinander verbunden, sodass – je nach Kundenwunsch – eine automatische Überleitung von der außergerichtlichen zur prozessualen Betreibung erfolgt.

Darüber hinaus ist die außergerichtliche Inkassobetreibung für unsere Mandanten nur dann kostenpflichtig, wenn auch Zahlungen des Schuldners einlangen: Sofern die Inkassogesellschaft nicht erfolgreich ist, erwachsen für unsere Kunden keine Kosten.

Über unser eigens eingerichtetes Extranet haben Sie die Möglichkeit, mit höchster Datenschutzsicherheit Ihre Akten jederzeit online einzusehen.

 

Franchising und Vertriebsrecht

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung im Aufbau von nationalen und internationalen Vertriebsnetzen und beraten im österreichischen und europäischen Franchise- und Vertriebsrecht. Wir erstellen, prüfen und überarbeiten Franchiseverträge, Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge, Lizenzverträge sowie sonstige Vertriebsvereinbarungen in deutscher und englischer Sprache und betreuen unsere Mandaten umfangreich auch im Zusammenhang mit damit einhergehenden „Querschnittsmaterien“, wie Immobilienrecht und Gesellschaftsrecht, um die Interessen unserer Mandanten bestmöglich zu wahren.

Vergabewesen

Wir gehören zu den profiliertesten heimischen Experten auf dem Gebiet der Finanzierung im Vergabebereich. Durch die über zwanzigjährige Finanzierungserfahrung in Verbindung mit der Vertretung einer großen, im Vergabewesen tätigen Bundesgesellschaft, verfügen wir über umfassendes Know-how.

Auf diesem Gebiet beschränken wir uns jedoch auf unser Spezialgebiet der Finanzierung: Wir stellen im Vergabeverfahren eine optimierte Projektfinanzierung sicher und helfen unseren Mandanten, die mit der Finanzierung verbundenen Risiken und Chancen zu umschiffen. Insbesondere kann die immer beliebtere Konstruktion von Private Public Partnerships für Körperschaften erhebliche Risiken bergen, gegen die wir unsere Klienten absichern.

Zivilrecht

Das Zivilrecht gilt als die Krone der Juristerei: ein ideal konzipiertes Rechtsgebiet, das seit fast 200 Jahren im Wesentlichen unverändert besteht. Auch in unserer Tätigkeit nimmt das Zivilrecht eine zentrale Stellung ein. Unsere hervorragende Expertise entspringt dabei nicht nur unserer jahrelangen juristischen Praxis, sondern auch den präzisen wissenschaftlichen Kenntnissen von Dr. Schubert seit seiner Tätigkeit als Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht der Universität Wien.

Wir vertreten im Zivilrecht sowohl Unternehmen als auch Privatklienten – dies über viele Jahre und zu deren größten Zufriedenheit. Die Beratung und Vertretung bei Vertragsverhandlungen gehört ebenso in dieses Geschäftsfeld wir die maßgeschneiderte Erstellung von sämtlichen Verträgen und juristischen Dokumenten des Wirtschafts- und Privatlebens.

Dabei werden Irrtums-, Gewährleistungs,- Schadenersatz-, familien- sowie erbrechtliche Ansprüche mit viel Liebe im Detail verfolgt.

Arbeitsrecht

Wir vertreten im Arbeitsrecht überwiegend Unternehmer. Gerade deshalb sind wir besonders darauf bedacht, in jeder arbeitsrechtlichen Frage eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten zufrieden stellend ist. Denn jeder arbeitsrechtliche Prozess ist nicht nur mit einem Kostenrisiko verbunden, sondern bindet Zeitressourcen für verbliebene Mitarbeiter und die Geschäftsleitung. Darüber hinaus handelt es sich um eine sensible Materie, die zu Verunsicherung unter den Mitarbeitern führen kann. Daher bemühen wir uns in diesem Bereich von Vornherein um eine für beide Seiten vertretbare Lösung, anstatt „mit Muss“ die strittigen Fragen bei Gericht auszufechten.

Aus dieser Überzeugung heraus haben wir uns in den vergangenen Jahren auf die Betreuung von Betriebsvereinbarungen und Kollektivverträgen spezialisiert. Aber auch auf dem Gebiet von Verhandlungen mit Betriebsräten und in der Prozessführung verfügen wir aufgrund unserer jahrelangen Praxis über fundiertes Know-how. So können wir die Interessen von Unternehmern kompetent und vorausschauend vertreten.